1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen der NEO Fitness GmbH und deren Mitgliedern.
2. Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche in jedem Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen.
(2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern ist das Trainieren auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
(3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium (vgl. Ziff.3 (1)) nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch NEO Fitness bleibt davon unberührt.
(4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.
3. Nutzung der Einrichtung
(1) Der Zugang zum Studio erfordert ein Zugangsmedium. Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage des Zugangsmediums. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zugangsmedium sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich zu melden.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in jedem Fitness-Studio aus.
Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall dem Mitglied Weisungen zu erteilen.
(3) In jedem Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen.
Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Studio bzw. NEO Fitness ist berechtigt, vertragswidrige genutzte Spinde zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.
4. Mitgliedsbeiträge
(1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Ein ggf. anfallender Teilbeitrag wird zum Vertragsbeginn fällig.
(2) Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass das bei der Anmeldung angegebene Konto zum Zeitpunkt der Buchung die erforderliche Deckung aufweist. Im Falle einer nicht eingelösten Lastschrift werden 10,00 EUR Bearbeitungsgebühr zur Zahlung sofort fällig.
(3) Für die Erstausgabe und jede weitere Neuausgabe des Zugangsmediums wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung fällt eine Aktivierungsgebühr in Höhe
20,00 EUR an. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
(4) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.
5. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung
(1) Die Mitgliedschaft hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht vom Mitglied oder NEO Fitness unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber dem Studio in Textform zu erklären.
(2) Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
(3) Das Mitglied kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 50 Kilometer (Luftlinie) vom Studio-Standort entfernt ist. Dies gilt allerdings nur bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde, in der es kein NEO FITNESS Studio gibt. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen. Für die Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.
(4) Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als einem Monat möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Im Falle einer Aussetzung der Mitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit.
(5) Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um diesen Zeitraum. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums.
(6) Jede Kündigung oder gewünschte Vertragsaussetzung ist unter Angabe der Kundennummer zu erklären. Dies ist per Brief an die
NEO Fitness GmbH, Hans-Löffler-Straße 13, 97337 Dettelbach oder im Mitgliederportal zu erklären.
6. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
(1) Das Mitglied ist verpflichtet, der NEO Fitness GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der NEO Fitness GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der AGB) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
(2) Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der NEO Fitness GmbH unverzüglich mitzuteilen.
7. Konsumverbot; verbotene Gegenstände
Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 500,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied ist es gestattet nachzuweisen, dass dem Betreiber ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den Betreiber bleibt davon unberührt.
8. Haftung
Die NEO Fitness GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, deren gesetzliche Vertretern oder Erfüllungsgehilfenberuhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von NEO Fitness zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Einrichtung. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände ins Studio zu bringen; von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung- oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Spint begründet keinerlei Pflicht von NEO Fitness in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
9. Datenschutz
NEO Fitness erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio überwacht Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied NEO Fitness ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.
10. Parkplatznutzung
NEO Fitness stellt den Mitgliedern kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Die Nutzung ist während der Trainingszeiten des Mitglieds im Studio gestattet. NEO Fitness behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte PKW kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Bei dauerhaftem Wegfall der Parkmöglichkeiten besteht kein Grund zur Kündigung der Mitgliedschaft.
11. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn NEO Fitness das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit gegeben wird den Änderungen innerhalt einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist NEO Fitness berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.
(2) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber NEO Fitness aufrechnen.